Einschreiben und Vollmacht bei La Poste

La Poste händigt ein Einschreiben oder ein Paket gegen Unterschrift nur dem Empfänger aus oder einer Person, die seine Vollmacht (procuration) besitzt. Damit wir sie an Ihrer Stelle entgegennehmen können, müssen Sie uns also eine Vollmacht erteilen.

1. Erteilen Sie die Vollmacht online auf der Website von La Poste

Gehen Sie auf die Website von La Poste, Bereich Vollmachten (procurations). Dort geben Sie Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuellen Kontaktdaten an und laden einen Identitäts- und einen Wohnsitznachweis hoch.

Als Bevollmächtigten geben Sie die Daten des Paperboy-Teams an: Sie finden sie im Reiter Procuration Ihres Kundenkontos.

2. Geben Sie Ihre Vollmachtsnummer ein

La Poste teilt Ihnen eine Nummer mit, die mit PP oder PS beginnt. Geben Sie sie zusammen mit dem zugehörigen Dokument im Reiter Procuration Ihres Kundenkontos ein.

Falls das Formular nicht funktioniert, senden Sie die Nummer einfach an hello@getyourpaperboy.com: Wir tragen sie für Sie ein.

DUO- und Familien-Abonnements

Eine Vollmacht gilt nur für eine Person. Bei einem DUO- oder Familien-Abonnement erteilt jede begünstigte Person ihre eigene Vollmacht und übermittelt uns ihre Nummer.

Danach: Benachrichtigungen und Einschreiben

Sobald die Vollmacht vorliegt, holen wir ohne Zusatzkosten die Sendungen im Postamt ab, für die eine Benachrichtigungskarte hinterlassen wurde. Bei Einschreiben scannen wir zuerst den Umschlag; antworten Sie auf die Eingangs-E-Mail, damit wir den Inhalt öffnen und scannen.

Sendungen mit Wertangabe laufen bei La Poste über einen eigenen Weg: Sie werden uns nicht zusammen mit den gewöhnlichen Einschreiben ausgehändigt.