Ein Umzug, ein wachsendes Unternehmen oder einfach der Wunsch nach einer Adresse, die besser zu Ihrem Image passt: Die Sitzverlegung ist ein häufiger Schritt im Leben eines französischen Unternehmens – und weit weniger abschreckend, als sie scheint.
Diese Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch das französische Verfahren: die Unterlagen, die Sie zusammenstellen, die Formalitäten, die Sie erledigen, die Kosten, mit denen Sie rechnen, und die Fristen, die Sie einplanen sollten. Alles in klarer Sprache, ohne unnötiges Behördendeutsch.
📋 Inhalt
- Warum die Sitzadresse Ihres Unternehmens ändern?
- Verlegung innerhalb derselben Region oder in ein anderes Departement: Was ändert sich?
- Die 3 wesentlichen Schritte
- Ihre Checkliste: die genaue Liste der einzureichenden Unterlagen
- Die besonderen Regeln je nach Unternehmensform
- Was kostet eine Sitzverlegung?
- Wie lange dauert eine Sitzverlegung?
- Formalitäten vereinfachen mit der Geschäftsadresse von Paperboy
Warum die Sitzadresse Ihres Unternehmens ändern?
Die Gründe, die Adresse eines Unternehmens zu ändern, sind vielfältig und völlig legitim.
Am häufigsten sind das Ende eines Mietvertrags, der private Umzug der Geschäftsführung oder schlicht der Wunsch nach einer repräsentativeren Adresse. Andere Unternehmerinnen und Unternehmer nutzen die Gelegenheit, ihre Fixkosten zu optimieren – etwa mit einer professionellen Geschäftsadresse.
Die Sitzadresse Ihres Unternehmens zu ändern, erfordert etwas Organisation – das lässt sich nicht leugnen. Mit einer guten Checkliste und den richtigen Ansprechpartnern ist es aber ein Vorgang, den jede und jeder bewältigt.
Sitzverlegung innerhalb derselben Region oder in ein anderes Departement: Was ändert sich?
Die Antwort hängt vom sogenannten Zuständigkeitsbereich Ihres Handelsgerichts ab – also von seinem räumlichen Zuständigkeitsgebiet.
Bleiben Sie im selben Departement und damit im Zuständigkeitsbereich desselben Gerichts, ist das Verfahren leichter. Eine einzige amtliche Bekanntmachung genügt, und der Antrag wird zentral bearbeitet.
Wechseln Sie das Departement, kommt ein Schritt hinzu: Sie müssen zwei amtliche Bekanntmachungen veröffentlichen – eine im Departement des alten Sitzes, eine im Departement des neuen. Außerdem müssen Sie die Liste der Adressen vorlegen, die Ihr Unternehmen nacheinander hatte.
Keine Sorge: Das ist eine einfache Formalität, kein kompliziertes Verfahren. In der Praxis bedeutet es etwas höhere Kosten und einige Tage mehr.

Die 3 wesentlichen Schritte (Formalitäten der Sitzverlegung)
Bevor wir zu den Besonderheiten jeder Rechtsform kommen, hier die allgemeine Logik des Verfahrens. Alle Formalitäten einer Sitzverlegung drehen sich um drei entscheidende Momente.
1. Die Entscheidung treffen (und das Protokoll der Sitzverlegung)
Alles beginnt mit einer offiziellen Entscheidung, die je nach Rechtsform Ihrer Struktur in einer Gesellschafterversammlung oder durch die Geschäftsführung getroffen wird.
Diese Entscheidung wird in einem zentralen Dokument festgehalten: dem Protokoll der Sitzverlegung („PV“). Dieses Dokument ist die rechtliche Grundlage des gesamten Verfahrens. Es muss datiert, unterschrieben und sicher aufbewahrt werden.
2. Die amtliche Bekanntmachung veröffentlichen
Sobald die Entscheidung getroffen ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Dritte zu informieren. Das geschieht durch eine Bekanntmachung in einem zugelassenen Amtsblatt für Rechtsbekanntmachungen (JAL) des betreffenden Departements.
Diese Bekanntmachung enthält die wesentlichen Angaben: Name des Unternehmens, Rechtsform, alte Adresse, neue Adresse und Datum der Entscheidung. Der Verlag stellt Ihnen anschließend eine Veröffentlichungsbescheinigung aus, die Sie für Ihren Antrag zwingend benötigen.
3. Den Antrag über das INPI-Portal einreichen
Im letzten Schritt reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zentralen Anlaufstelle (Guichet unique) des INPI ein.
Dieses zentrale Portal ist seit 2023 verpflichtend und ersetzt die früheren Verfahren beim Handelsregister. Sie füllen das Formular zur Sitzverlegung online aus, laden Ihre Nachweise hoch, und Ihr Antrag wird automatisch an die zuständigen Stellen weitergeleitet (Handelsregister, URSSAF, Finanzamt …).
Wenn Sie mehr erfahren möchten: Die französische Verwaltungswebsite fasst Ihre Pflichten auf der Seite zu den offiziellen Verfahren der Sitzverlegung klar zusammen.
Ihre Checkliste: die genaue Liste der einzureichenden Unterlagen
Das sollten Sie zusammenstellen, bevor Sie Ihren Antrag über das INPI-Portal einreichen. Bereiten Sie diese Unterlagen im Voraus vor – das erspart Ihnen unnötiges Hin und Her.
- Das Sitzungsprotokoll mit der Entscheidung über die Verlegung, datiert und unterschrieben
- Die aktualisierte Satzung mit der neuen Sitzadresse, datiert und unterschrieben
- Die Veröffentlichungsbescheinigung der amtlichen Bekanntmachung, ausgestellt vom Amtsblatt
- Der Nachweis über die Nutzung der neuen Räume: Gewerbemietvertrag, Wohnungsmietvertrag, eine aktuelle Stromrechnung auf Ihren Namen oder ein Vertrag über eine Geschäftsadresse
Dieses letzte Dokument ist besonders wichtig. Es belegt, dass Sie die angegebene Adresse nutzen dürfen. Ein professioneller Vertrag über eine Geschäftsadresse wird dafür uneingeschränkt anerkannt.
Die besonderen Regeln je nach Unternehmensform
Die wesentlichen Schritte bleiben für alle gleich. Je nach Rechtsform Ihrer Struktur unterscheiden sich jedoch die Abstimmungsregeln und die nötigen Mehrheiten leicht.
Die Adresse einer SCI ändern
Die SCI (französische Immobiliengesellschaft) richtet sich bei einer Adressänderung nach den Regeln ihrer Satzung. Fehlt dort eine ausdrückliche Klausel, wird die Entscheidung einstimmig von den Gesellschaftern getroffen – oder mit Mehrheit, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht.
Die Satzung muss zwingend aktualisiert werden, und in der Regel erledigt die Geschäftsführung die Formalitäten. Sie unterzeichnet das Protokoll und reicht den Antrag ein.
Den Firmensitz einer SARL verlegen
Bei einer Sitzverlegung der SARL innerhalb desselben Departements kann die Geschäftsführung mitunter allein entscheiden – sofern die Satzung ihr diese Befugnis einräumt. In allen anderen Fällen ist eine Gesellschafterversammlung nötig, und die Entscheidung muss mit einfacher Mehrheit (mehr als 50 % der Anteile) fallen.
Wechseln Sie das Departement, ist in jedem Fall die förmliche Zustimmung der Gesellschafter erforderlich.
Den Firmensitz einer SAS oder SASU ändern
SAS und SASU bieten hier große Freiheit. Die Entscheidung über die Sitzverlegung einer SAS oder SASU richtet sich nach den Regeln, die die Satzung frei festlegt: Häufig kann der Präsident allein entscheiden, ohne Versammlung.
Diese Flexibilität ist einer der großen Vorteile dieser Rechtsformen für Unternehmerinnen und Unternehmer. Prüfen Sie einfach die entsprechende Satzungsklausel, verfassen Sie ein Protokoll oder eine einseitige Entscheidung und folgen Sie dann dem üblichen Ablauf.
Der Sonderfall der Vereine
Für eingetragene Vereine gilt ein vereinfachtes Verfahren. Für die Änderung des Vereinssitzes ist kein Gang zum Handelsregister nötig.
Die Entscheidung fällt nach den Regeln Ihrer Satzung (Mitgliederversammlung oder Vorstand) und wird anschließend dem Vereinsregister der Präfektur des neuen Departements gemeldet. Auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt für Vereine kann erforderlich sein. Der gesamte Vorgang lässt sich online über das dafür vorgesehene offizielle Portal erledigen.
Was kostet eine Sitzverlegung?
Hier eine transparente Schätzung der zu erwartenden Kosten. Die Beträge können je nach Departement und Anbieter leicht abweichen.
Amtliche Bekanntmachung:
- Verlegung innerhalb desselben Departements: etwa 130 bis 150 € inkl. MwSt.
- Verlegung mit Wechsel des Departements: etwa 260 bis 300 € inkl. MwSt. (zwei Veröffentlichungen erforderlich)
Pflichtgebühren des Registers (über das INPI):
- Rund 177 € inkl. MwSt. für die Änderung im Handels- und Gesellschaftsregister
Begleitung durch einen Dienstleister oder einen Anbieter von Geschäftsadressen:
- Je nach gewähltem Paket unterschiedlich, von einigen Dutzend Euro bis zu mehreren Hundert bei kompletter Abwicklung
Rechnen Sie insgesamt mit 300 bis 500 € für eine Verlegung innerhalb desselben Departements und mit 450 bis 700 €, wenn Sie das Departement wechseln. Die Kosten einer Sitzverlegung bleiben also überschaubar – vor allem, wenn Sie vorausplanen und Ihre Unterlagen in Ruhe vorbereiten.
Wie lange dauert eine Sitzverlegung?
Vom ersten bis zum letzten Schritt – hier eine realistische Einschätzung der Fristen:
- Entscheidung treffen und Protokoll verfassen: 1 bis 3 Tage
- Amtliche Bekanntmachung veröffentlichen: 3 bis 5 Werktage (je nach gewähltem Amtsblatt)
- Bearbeitung der Unterlagen durch INPI und Register: 5 bis 10 Werktage
- Erhalt des neuen Kbis oder des aktualisierten INPI-Auszugs: einige Tage mehr
Rechnen Sie insgesamt mit 2 bis 4 Wochen, bis die gesamte Verlegung offiziell eingetragen ist.
Die Dauer der Sitzverlegung verkürzt sich, wenn Sie Ihre Unterlagen vor der Einreichung vollständig vorbereiten. Ein fehlendes Dokument kann das gesamte Verfahren verzögern – daher die Bedeutung der obigen Checkliste.

Formalitäten vereinfachen mit der Geschäftsadresse von Paperboy
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